Rat, Hilfe und Information

Tierrettung und Fahrservice Saar-Pfalz e.V.

Seit dem Jahr 2020 gibt es den Verein "Tierrettung / Fahrservice für alle Tiere Saar-Pfalz e.V." mit Sitz in Contwig. Die Leitstelle ist rund um die Uhr über die Telefonnummer 06332 568860 erreichbar. Die Leistungen der Tierrettung sind kostenpflichtig. Weitere Informationen unter www.tierrettung-saarpfalz.de

Auffangstationen im Saarland:

Vögel:

Zentrale Wildvogelauffangstation des Saarlandes
An der Kläranlage 1 (erreichbar über die Straße "Im Mühlengrund")
66346 Püttlingen
Telefon: 0173-9422001 erreichbar:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr,
Wochenende und Feiertage von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: wivo-koellertalt-online.de
Stadttauben werden nicht aufgenommen!

Säugetiere:

Wildtierauffangstation Eppelborn
Im Klingelfloß
66571 Eppelborn
Telefon:
Wochentags 8 Uhr bis 16 Uhr: 0681 / 972820
Wochenende und Feiertage: 0151 - 18489808
Näheres siehe gesonderten Flyer als pdf-Datei


Ansonsten wenden Sie sich bitte an den NABU-Landesverband in Lebach, Tel. 06881 93619-0


Naturtelefon – schnell informiert:

 

Notruf für verletzte Wildvögel

  • Zentrale Wildvogelauffangstation des Saarlandes, mobil 0173 9422001

Beratung rund um hilfsbedürftige Vögel, Hilfe für Gebäudebrüter

  • Kompetenzstelle für Vogelschutz im Saarland (KViS), Christine Steiner, mobil 01512 4217867

Fahrdienst zur Vogelrettung

  • Die Tierhelfer Saar transportieren die verletzen Tiere zur WiVo oder zum Tierarzt, mobil 01522 9940621.

Saarland – Tiere in Not

Bundesweite NABU-Infohotline

  • Haben Sie Fragen rund um Vögel, andere Tiere, Pflanzen oder sonstige Themen im Natur- und Umweltschutz?
    Tel. 030 284984-6000, Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr

Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

>> Auffang- und Pflegestationen im Saarland

Die Arbeit der Vogelauffangstationen im Saarland ist im Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Darin wird festgelegt, dass es vorbehaltlich jagdlicher Vorschriften zulässig ist, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.